Ein Streit über die elterliche Verantwortung ( Sorgerecht und Umgang) wird besonders schwierig, wenn ein internationaler Bezug vorliegt, also wenn mindestens ein Familienmitglied eine andere andere Staatsangehörigkeit hat, oder in einem anderen Staat lebt.
Beide sehen Ausnahmen insbesondere bei Kindesentführung , oder kürzlichem Umzug vor. Die Koordination zwischen den Ländern erfolgt über durch in jedem Land eingerichtete „zentrale Behörden“. Zentrale Behörde für ist Deutschland ist das Bundesjustizamt .
2.) Was ist im Falle einer internationalen Kindesentführung ?
Verhindern: Bei konkreten Anhaltspunkten einer geplanten Kindesentführung ins Ausland, kann gerichtlich ein Ausreiseverbot erwirkt werden (OLG 18). Im Notfall 110 anrufen.
Ist es zu einer internationalen Kindesentführung gekommen. Gilt das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung:
Hiernach bestimmt jedes Land eine zentrale Behörde. Die zentralen Behörden der beteiligten Länder arbeiten dann zusammen, um die Rückführung des Kindes sicherzustellen (Art. 7 HCCH).
Zentrale Behörde von Deutschland ist das Bundesjustizamt . Bei Kindesentführungen von und nach Deutschland kann daher mit diesem Kontakt aufgenommen werden.